Voraussetzungen einer Mitgliedschaft
Mitglied in der Gemeinschaft der Henkel-Pensionäre können alle Pensionäre der Henkel AG & Co. KGaA oder deren Verbundene Unternehmen durch Stellung eines schriftlichen Antrags werden.
Jeder berechtigte Pensionär wird nach Vorliegen der Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft von der GdHP unter Beifügung eines Aufnahmeantrages, einer Kurzbeschreibung und der Satzung angeschrieben. Nach seinem Beitritt zur GdHP erhält er eine Beitrittserklärung und den Ausweis der GdHP.